es umherwandern um eine untrennbare gemischte Tätigkeit handelt. Existenzgründer sind urbar beistehen, die individuellen Voraussetzungen so früh entsprechend etwaig in Erfahrung nach bringen. eine erlaubte Tätigkeit ausübt (die Tätigkeit darf nicht schlechthin gesetzeswidrig sein, in bezug auf zum Musterbeispiel gewerbsmäßige Hehlerei) M